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Corona-Lockerungen: So geht es im Mai und Juni in Baden-Württemberg weiter

Gastronomie, Fitnessstudios, Fahrschulen – nach dem Corona-Lockdown fährt Baden-Württemberg Schritt für Schritt den Alltag wieder hoch. Wie die Landesregierung in den nächsten Wochen vorgehen will, steht in einem Stufenplan.

Nach Gottesdiensten, Zoos und Friseuren sollen in den kommenden Wochen viele weitere Bereiche des Alltags in Baden-Württemberg gelockert werden. Die grün-schwarze Landesregierung hat dafür einen Stufenplan ausgearbeitet. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) stellte die wesentlichen Inhalte am Mittwoch im Landtag vor. Der Plan befinde sich noch in Schlussabstimmung mit den Ministerien, sagte der Grünen-Politiker. Das Ampelsystem unterteilt Bereiche des öffentlichen Lebens von grün bis rot – je nach Corona-Infektionsgefahr. Nach dem Entwurf soll nicht nur die Außengastronomie, sondern auch der Innenbereich von Speisewirtschaften unter strengen Hygienevorgaben noch im Mai wieder öffnen dürfen. Der Entwurf der Regierung im Detail:

Ab dem 11. Mai (Stufe 1, hellgrün)

Sport unter freiem Himmel und ohne Körperkontakt soll ab Montag (11. Mai) wieder erlaubt sein. Freiluft-Sportanlagen wie Golf- oder Tennisplätze, aber auch Reitanlagen und Hundeschulen dürfen dann wieder öffnen. Gleiches gilt für Fahrschulen, Sportboothäfen und den Luftsport. Auch Sonnenstudios, Massage-, Kosmetik- und Nagelstudios sollen dann wieder öffnen dürfen. Im Freizeitbereich können Spielbanken ohne gastronomische Angebote wieder den Betrieb aufnehmen. Musikschulen dürfen mit Einschränkungen wieder loslegen. Das Besuchsverbot in Krankenhäusern wird gelockert.

Vor Pfingsten (Stufe 2, grün)

Die Außengastronomie soll noch vor Pfingsten (31. Mai) ihre Pforten wieder öffnen dürfen. Auch Freiluft-Ausflugsziele mit Einlasskontrolle sowie kontaktarme Freizeitangebote wie Minigolf oder Bootverleihe sollen vor Pfingsten in Baden-Württemberg wieder erlaubt sein, genauso wie der Fahrradverleih zu touristischen Zwecken. Für Dauercamper werden Campingplätze und Wohnmobilstellplätze wieder geöffnet. Grundschulen und weiterführende Schulen sollen nur gegebenenfalls schrittweise wieder öffnen.

Vor Pfingsten (Stufe 3, gelb)

In einer weiteren Stufe vor Pfingsten (31. Mai) soll auch der Innenbereich von Speisewirtschaften geöffnet werden. Kinderbetreuung soll dann gegebenenfalls schrittweise öffnen.

Ab Pfingsten (Stufe 4, orange)

Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze dürfen zu touristischen Zwecken wieder öffnen. Dasselbe gilt für Besucherzentren, Freizeitparks, Fitnessstudios, Tanzschulen, Kletterhallen, Indoorsporthallen, Indoorspielplätze. Spaß- und Freizeitbäder sollen nur für Schwimmkurse und -unterricht wieder öffnen dürfen. Auch für die Fluss- und Bodenseeschifffahrt sind Lockerungen vorgesehen.

Nach den Pfingstferien Mitte Juni sollen alle Schüler in Baden-Württemberg zumindest wieder zeitweise zur Schule gehen. Der Präsenzunterricht werde dann mit dem Lernen zu Hause kombiniert, sagte Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) am Mittwoch im Landtag. Sie legte einen Plan zur schrittweisen Öffnung von Schulen und Kitas in Corona-Zeiten vor. Ein normaler Betrieb sei erst wieder möglich, wenn keine Abstandsregeln mehr eingehalten werden müssen. Wann das sei, könne man heute noch nicht sagen.

Derzeit nicht abschätzbar (Stufe 5, rot)

In diese Stufe fallen die Bereiche des Alltags mit der größten Infektionsgefahr. Hygienekonzepte würden in diesen Bereichen derzeit erarbeitet beziehungsweise geprüft, heißt es im Stufenplan. Die Stufe 5 umfasst Großveranstaltungen wie Fachmessen, Publikumsmessen, Volksfeste, Vereinsfeste und Kongresse. Auch für den Innenbereich von Kneipen und Bars gibt es noch keine Lockerungspläne. Gleiches gilt für Saunen und Wellnessbereiche und die Kultur: Theater, Schauspiel, Ballett, Konzerte, Oper, Kino, Musikfestivals, Film-, Theater- und Musikfestivals, Diskotheken müssen noch warten. Auch für Zuschauerbesuche von Sportveranstaltungen, für Freibäder, Badeseen, Bolzplätze und Mannschaftssport braucht es noch Konzepte. In die Stufe 5 fällt auch das Prostitutionsgewerbe.

Quelle: SWR.de