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Corona-Regeln nach Pfingsten: Das ist in Ihrem Bundesland erlaubt

Kitas, Bars, Freibäder: Nach Pfingsten gelten in den Ländern neue Lockerungen – mit großen Unterschieden. Alle Änderungen in der Übersicht.

Die Bundesländer können im Kampf gegen die Corona-Pandemie über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens weitgehend in eigener Verantwortung entscheiden. Nach Pfingsten sind in einigen Ländern wieder mehr Dinge erlaubt.

Wichtig: Die Lockerungen erfolgen in aller Regel unter Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen. Zudem gilt bundesweit eine Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr. Die Tabelle zeigt in mehreren Kategorien, wie weit die Verbote in den jeweiligen Bundesländern zurückgenommen wurden.

Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern (Stand 29. Mai)

Baden-Württemberg

Restaurants und Bars

  • Speiselokale dürfen wieder Gäste bewirten
  • Kneipen und Bars dürfen Gäste im Freien bewirten
  • Die Öffnung der Innenbereiche in Kneipen und Bars folgt am Dienstag

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze

  • Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen, genauso wie Hotels
  • Ausgenommen sind Wellnessbereiche

Freibäder und Freizeitparks

  • Freizeitparks dürfen öffnen
  • Freibäder unter Auflagen ab 6. Juni

Kontaktbestimmungen

  • Der Aufenthalt draußen ist mit Angehörigen eines weiteren Haushalts gestattet
  • In privaten Räumen dürfen bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten zusammenkommen.
  • Die Beschränkung auf zehn Personen gilt nicht für Verwandte (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister und deren Nachkommen) sowie die Angehörigen des gleichen Haushalts und deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder Partnerinnen und Partner.

Fitnessstudios und Sporthallen

  • Fitnessstudios dürfen ab Dienstag wieder öffnen
  • Auch Sportvereine sollen dann wieder in Hallen trainieren können

Demonstrationen

  • Versammlungen sind erlaubt – mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes – etwa zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen

Schulen und Kitas

  • Mitte Juni sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten
  • Die Kitas sollen spätestens Ende Juni wieder vollständig öffnen. Bisher dürfen höchstens 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, gleichzeitig dort betreut werden.

Bayern

Restaurants und Bars

  • Restaurants dürfen sowohl die Außenbereiche als auch die Innenräume öffnen
  • Für auf den Getränkeausschank ausgerichtete Lokale wie Bars gibt es noch keine Perspektive

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze

  •  Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen

Freibäder und Freizeitparks

  •  Freizeitparks dürfen seit Samstag öffnen
  • Freibäder und Schwimmbadanlagen im Freien ab 8. Juni

Kontaktbestimmungen

  • Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen

Fitnessstudios und Sporthallen

  • Fitnessstudios und Indoor-Sportstätten dürfen am 8. Juni wieder öffnen
  • Derzeit ist Sport in Gebäuden nur in wenigen Fällen wie Reithallen erlaubt

Demonstrationen

  • Über Demonstrationen soll im konkreten Einzelfall entschieden werden
  • Versammlungsorte müssen genügend Platz für den Mindestabstand bieten

Schulen und Kitas

  • Laut Kultusministerium sind rund die Hälfte aller Jahrgänge wieder an den Schulen, erst nach den Pfingstferien Mitte Juni sollen alle Schüler wochenweise in die Schule gehen
  • Bis 1. Juli sollen auch alle Kinder zurück in Kindergärten und Krippen dürfen

Berlin

Restaurants und Bars

  • Kneipen und Bars können ab Dienstag wieder öffnen, Gäste müssen aber an Tischen Platz nehmen
  • Restaurants und Gaststätten sind bereits seit dem 15. Mai wieder geöffnet

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze

  •  Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen

Freibäder und Freizeitparks

  • Freibäder können öffnen
  • Größere Freizeitparks gibt es nicht

Kontaktbestimmungen

  • Künftig können sich neben Angehörigen zweier Haushalte auch wieder bis zu fünf Menschen zu Hause oder im Freien treffen
  • Das gilt unabhängig von der Frage, ob sie zusammen wohnen oder nicht

Fitnessstudios und Sporthallen

  • Ab Dienstag dürfen Fitnessstudios unter Auflagen wieder öffnen
  • Gruppen von bis zu zwölf Personen dürfen ab Dienstag wieder in Sporthallen trainieren

Demonstrationen

  • Für Demonstrationen gilt keine Begrenzung der Teilnehmerzahl mehr

Schulen und Kitas

  • Bis zum Sommer soll jedes Kitakind wieder ein Betreuungsangebot erhalten
  • Alle Schüler haben Unterricht, jedoch nur teilweise in der Schule

Brandenburg

Restaurants und Bars

  • Restaurants können öffnen
  • Bars bleiben geschlossen

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze

  •  Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen

Freibäder und Freizeitparks

  • Freibäder und Freizeitparks können öffnen

Kontaktbestimmungen

  • Zwei Haushalte oder bis zu zehn Menschen dürfen zusammen sein
  • Private Feiern sind mit bis zu 50 Personen möglich
  • Die Regeln gelten jeweils für drinnen und draußen

Fitnessstudios und Sporthallen

  • Fitnessstudios, Turn- und Sporthallen können unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder aufmachen

Demonstrationen

  • Demonstrationen im Freien mit bis zu 150 Teilnehmern sind erlaubt

Schulen und Kitas

  • Allen Schülern wird vor den Sommerferien der Schulbesuch und die Teilnahme am Präsenzunterricht mindestens tage- oder wochenweise ermöglicht
  • Bei Kitas soll ein eingeschränkter Regelbetrieb anlaufen

Bremen

Restaurants und Bars

  • Restaurant- und Kneipenbesuche sind möglich. Es gelten ein Thekenverbot, Sitzplatz- und Bedienpflicht
  • Bars bleiben weiterhin geschlossen

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze

  •  Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen

Freibäder und Freizeitparks

  • Die ersten Freibäder können seit Montag öffnen
  • Ab 15. Juni sollen Freibäder bei Vorlage eines Hygienekonzepts generell geöffnet werden

Kontaktbestimmungen

  • Es können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen
  • Seit Montag sind in geschlossenen Räumen Veranstaltungen mit maximal 20 Personen möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt
  • Bei Veranstaltungen im Garten, auf der Parzelle oder ähnlich umfriedeten Flächen im Freien liegt die Grenze bei 50 Personen
  • Für beide Fälle wird die einschränkende „Zwei-Haushalts-Regel“ aufgehoben

Fitnessstudios und Sporthallen

  • Sporthallen und Fitnessstudios dürfen unter Auflagen wieder öffnen

Demonstrationen

  • Versammlungen müssen angezeigt werden und können zum Infektionsschutz behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen versehen werden

Schulen und Kitas

  • Alle Schulklassen werden schrittweise zurückgeholt
  • Seit Montag können alle Vorschulkinder wieder in Kitas kommen

Hamburg

Restaurants und Bars

  • Restaurants sind offen
  • Öffnung von Bars wird geprüft

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze

  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen

Freibäder und Freizeitparks

  • Freibäder dürfen ab Dienstag unter Auflagen wieder öffnen

Kontaktbestimmungen

  • Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten

Fitnessstudios und Sporthallen

  • Sporthallen, Fitness- und Sportstudios, Yogastudios, Tanzschulen und Indoorspielplätze dürfen unter Auflagen wieder öffnen

Demonstrationen

  • Größere Versammlungen sind untersagt, unter freiem Himmel können Ausnahmen genehmigt werden

Schulen und Kitas

  • Alle Schüler sollen wenigstens einmal pro Woche Unterricht in der Schule bekommen
  • Kitas gehen schrittweise in den Regelbetrieb

Hessen

Restaurants und Bars

  • Gaststätten und Bars sind geöffnet, vorgeschrieben ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Gästen

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze

  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen

Freibäder und Freizeitparks

  • Für Freibäder ist der Zeitpunkt für eine Wiedereröffnung noch unklar
  • Freizeitparks können wieder öffnen

Kontaktbestimmungen

  • Im öffentlichen Raum dürfen wieder Angehörige von zwei Haushalten gemeinsam unterwegs sein

Fitnessstudios und Sporthallen

  • Vereine dürfen in Hallen trainieren, Fitnessstudios sind geöffnet

Demonstrationen

  • Demonstrationen sind unter Auflagen erlaubt
  • Prinzipiell müssen Veranstaltungen bis 100 Personen grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt

Schulen und Kitas

  • Kitas sollen ab Dienstag wieder in den eingeschränkten Normalbetrieb übergehen
  • Der Unterricht an den Schulen hat schrittweise wieder begonnen

Mecklenburg-Vorpommern

Restaurants und Bars

  • Restaurants sind geöffnet
  • Bars müssen noch geschlossen bleiben

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze

  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen

Freibäder und Freizeitparks

  • Freibäder dürfen wieder öffnen
  • Freizeitparks sind geschlossen

Kontaktbestimmungen

  • Im öffentlichen und privaten Raum können sich mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen

Fitnessstudios und Sporthallen

  • Fitnessstudios dürfen ihre Türen öffnen
  • Auch Vereinssport darf wieder in geschlossenen Räumen betrieben werden

Demonstrationen

  • Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt

Schulen und Kitas

  • Die Schüler kehren bereits schrittweise in die Schulen zurück
  • Kitas stehen wieder allen Kindern offen

Niedersachsen

Restaurants und Bars

  • Restaurants sind geöffnet
  • Bars müssen noch geschlossen bleiben

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze

  • Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen
  • Hotels dürfen mit maximal 60 Prozent Auslastung betrieben werden

Freibäder und Freizeitparks

  • Freibäder und Freizeitparks dürfen wieder öffnen

Kontaktbestimmungen

  • Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen

Fitnessstudios und Sporthallen

  • Fitnessstudios dürfen ihre Türen öffnen
  • Auch Vereinssport darf wieder in geschlossenen Räumen betrieben werden

Demonstrationen

  • Für Demonstrationen und Versammlungen unter freiem Himmel können die Behörden Ausnahmegenehmigungen erteilen

Schulen und Kitas

  • Die Notbetreuung in den Kitas wird schrittweise ausgeweitet, von Mitte Juni an soll es für alle Kinder ein zeitlich eingeschränktes Angebot für den Kitabesuch geben
  • Auch die Schüler kehren nach und nach zurück, vom 15. Juni an haben alle Jahrgänge wieder Unterricht in den Schulen

Nordrhein-Westfalen

Restaurants und Bars

  • Restaurants sind geöffnet
  • Bars müssen meist geschlossen bleiben, entschieden wird im Einzelfall vor Ort

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze

  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen

Freibäder und Freizeitparks

  • Freibäder dürfen öffnen, der Mindestabstand gilt auch in den Schwimmbecken
  • Freizeitparks dürfen Besucher hereinlassen

Kontaktbestimmungen

  • Gruppen mit bis zu zehn Personen dürfen sich im Freien treffen

Fitnessstudios und Sporthallen

  • Fitnessstudios dürfen ihre Türen öffnen
  • Vereinssport in Hallen ist nur bedingt erlaubt

Demonstrationen

  • Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt – bei Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern, gerechnet auf die Gesamtfläche

Schulen und Kitas

  • Kitakinder und Schüler kehren schrittweise zurück
  • Alle Schüler erhalten tageweise Präsenzunterricht, ab 8. Juni soll es einen „eingeschränkten Regelbetrieb“ für alle Kitakinder geben

Rheinland-Pfalz

Restaurants und Bars

  • Gaststätten und Bars dürfen öffnen
  • Essen und Trinken darf wieder an der Theke abgeholt werden

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze

  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen

Freibäder und Freizeitparks

  • Freibäder dürfen öffnen
  •  Freizeitparks erst ab dem 10. Juni

Kontaktbestimmungen

  • Im öffentlichen Raum können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen

Fitnessstudios und Sporthallen

  • Fitnessstudios dürfen ihre Türen öffnen
  • Vereinssport in Hallen ist nur unter Auflagen erlaubt

Demonstrationen

  • Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 100 Teilnehmern sind wieder möglich

Schulen und Kitas

  • Der Unterricht hat stufenweise wieder begonnen, alle Schüler sollen bis Mitte Juni zumindest zeitweise wieder zur Schule gehen
  • Kitas sollen ab Dienstag für alle öffnen, wenn auch mit Einschränkungen

Saarland

Restaurants und Bars

  •  Restaurants und andere Gaststätten dürfen wieder öffnen
  • Unter anderem muss das Personal Mundschutz tragen, die Gaststätten müssen um 23.00 Uhr schließen

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze

  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen

Freibäder und Freizeitparks

  • Freibäder dürfen am 8. Juni wieder öffnen
  • Wann Freizeitparks wieder Besucher empfangen dürfen, ist noch unklar

Kontaktbestimmungen

  • Seit Montag sind Zusammenkünfte von bis zu zehn Menschen zugelassen – auch in Gaststätten

Fitnessstudios und Sporthallen

  • Fitnessstudios dürfen ihre Türen öffnen
  • Vereinssport in Hallen ist nur unter Auflagen erlaubt

Demonstrationen

  • Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes unter freiem Himmel sind unter besonderen Auflagen wieder erlaubt, wenn die Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden können

Schulen und Kitas

  • Im Juni sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder an die Schule zurückkehren
  • Kitas sollen ab dem 8. Juni wieder eingeschränkten Regelbetrieb aufnehmen

Sachsen

Restaurants und Bars

  •  Restaurants und Bars dürfen öffnen

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze

  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen

Freibäder und Freizeitparks

  •  Freibäder und Freizeitparks dürfen öffnen, sofern sie ein genehmigtes Hygienekonzept haben

Kontaktbestimmungen

  • Es können sich zwei Hausstände treffen

Fitnessstudios und Sporthallen

  • Fitnessstudios dürfen ihre Türen öffnen
  • Vereinssport in Hallen ist nur unter Auflagen erlaubt

Demonstrationen

  •  Kundgebungen sind nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt

Schulen und Kitas

  • Sachsens Kitas und Grundschulen können im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder öffnen
  • Schüler an weiterführenden Schulen sollen zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden

Sachsen-Anhalt

Restaurants und Bars

  • Alle Restaurants und Bars dürfen wieder öffnen

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze

  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen

Freibäder und Freizeitparks

  •  Freibäder und Freizeitparks dürfen öffnen

Kontaktbestimmungen

  • Bis zu zehn Menschen dürfen sich treffen
  • Zu privaten Feiern dürfen bis zu 20 Gäste eingeladen werden

Fitnessstudios und Sporthallen

  •  Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, auch Sport in Hallen ist erlaubt
  • Verboten bleiben Wettkämpfe, Zuschauer und generell Kontaktsportarten wie Ringen

Demonstrationen

  • Demonstrationen sind möglich, wenn die Versammlungsbehörde sie zusammen mit dem Gesundheitsamt erlaubt
  • Eine pauschale Höchstgrenze für Teilnehmer gibt es nicht

Schulen und Kitas

  • Ab Dienstag sollen Kitas und Schulen zu einem regulären Betrieb zurückkehren
  • Bis zum 15. Juni sollen wieder alle Grundschüler täglich zur Schule kommen

Schleswig-Holstein

Restaurants und Bars

  • Restaurants und Bars dürfen wieder öffnen

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze

  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen

Freibäder und Freizeitparks

  •  Freibäder und Freizeitparks bleiben bis auf Weiteres geschlossen

Kontaktbestimmungen

  • Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen

Fitnessstudios und Sporthallen

  • Fitnessstudios dürfen öffnen und Vereine auch in Räumen trainieren

Demonstrationen

  • Versammlungen sind verboten, Ausnahmen aber möglich

Schulen und Kitas

  • Für einige Jahrgänge hat der Unterricht bereits wieder begonnen. Vom 8. Juni an sollen alle Grundschüler wieder eine tägliche Beschulung im Klassenverband erhalten. Der Regelbetrieb an allen Schulen soll nach den Sommerferien mit dem neuen Schuljahr am 10. August wieder starten.
  • In Kitas gilt ein eingeschränkter Regelbetrieb

Thüringen

Restaurants und Bars

  • Restaurants und Bars dürfen wieder öffnen

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze

  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen

Freibäder und Freizeitparks

  • Freibäder können seit Montag öffnen, über Freizeitparks entscheiden die Kreise in eigener Regie

Kontaktbestimmungen

  • Draußen und auch drinnen dürfen sich die Mitglieder von zwei Haushalten treffen

Fitnessstudios und Sporthallen

  • Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, Vereine können seit Montag in Hallen zurückkehren

Demonstrationen

  • Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl sind möglich

Schulen und Kitas

  • Die Kommunen konnten selbst entscheiden, ob sie in den Kindergärten einen eingeschränkten Regelbetrieb anbieten. Bis spätestens Dienstag soll dieser in allen Kitas starten.
  • Ab Dienstag sollen auch wieder alle Schüler an einem angepassten Präsenzunterricht teilnehmen können

Quelle: Spiegel.de