Welche Corona-Regeln gelockert werden – und welche nicht
Über drei Stunden hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag über weitere Lockerungen in der Coronakrise beraten. Das Ergebnis: Museen, Zoos und Spielplätze sollen in ganz Deutschland wieder öffnen. Wann genau, das entscheiden die Bundesländer selbst. Auch Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen soll es unter bestimmten Auflagen wieder geben. Schulen, Kitas sowie die Bundesliga müssen sich hingegen noch bis zum 6. Mai gedulden. Was sich nun geändert hat, haben wir für Sie in einer Übersicht zusammengefasst.
Die am 30. April bundesweit beschlossenen Schutzmaßnahmen betreffen vor allem Spielplätze, Gotteshäuser, Museen und Zoos. Dabei handle es sich um ein Vorantasten in kleinen Schritten, mahnte Kanzlerin Merkel in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bayern Ministerpräsidenten Markus Söder und Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher. Für größere Lockerungsschritte sei noch nicht die Zeit. „Keine Experimente mit der Gesundheit der Menschen“, so Söder. Man habe sich nur für Lockerungen entschieden, die „kein nennenswertes größeres Infektionsrisiko mit sich bringen“, sagte Tschentscher.
Das Kanzleramt und mehrere Ministerpräsidenten hatten aber auch deutlich gemacht, dass es auch regional unterschiedlich schnelle weitere Öffnungsschritte geben könnte, da sich die Pandemie in einzelnen Bundesländern und Regionen unterschiedlich entwickelt.
Kontaktbeschränkungen
Die Abstandsregeln für das öffentliche Leben bleiben vorerst bestehen. Ein konkretes Enddatum nannte Merkel am Donnerstag nicht – Kanzleramtschef Helge Braun hatte zuvor einen Zeitraum bis mindestens zum 10. Mai genannt. Bis dahin sollen Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten.
Werden die Spielplätze wieder geöffnet?
Rutschen, Wippen und Schaukeln soll unter Auflagen wieder erlaubt werden. Merkel betonte allerdings, die endgültige Entscheidung über eine Öffnung träfen die Länder selbst.
In Berlin durften die Kinder am Donnerstag bereits wieder auf viele Spielflächen. Hessen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Schleswig-Holstein entschieden nach den Beschlüssen sofort, ihre Plätze möglichst rasch, teils schon am Wochenende wieder zu öffnen. Die Auflagen müssten aber noch festgelegt werden, einzelne Kommunen dürfen ausscheren.
Museen, Zoos und Gedenkstätten
Auch Museen, Zoos, Ausstellungen und Gedenkstätten sollen wieder öffnen dürfen. Warteschlangen sollen aber unbedingt vermieden werden. Damit die Abstandsregeln in kleinen und historischen Gebäuden eingehalten werden können, sollen Umbauten mit zehn Millionen Euro gefördert werden.
In einigen Bundesländern wie Berlin, Schleswig-Holstein, Thüringen und Sachsen-Anhalt sind die Zoos und Tierparks bereits jetzt geöffnet. Am Montag sollen auch die Berliner Museen starten. Andere Länder kündigten Öffnungen an.
Gottesdienste und religiöse Treffen
Gemeinschaftliche Gottesdienste sollen ebenfalls wieder erlaubt werden – auch hier mit Abstands- und Hygieneregeln. Besondere religiöse Feste wie Taufen, Beschneidungen oder Hochzeiten sowie Trauergottesdienste sollen in kleinem Kreis wieder möglich sein. Die Kirchen haben für sich Bedingungen für religiöse Feiern definiert: Die Evangelische Kirche in Deutschland plant Gottesdienste ohne Singen und Blasinstrumente, die katholische Deutsche Bischofskonferenz empfiehlt leises Singen und besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Kommunion.
In den Kirchen in Nordrhein-Westfalen dürfen bereits vom 1. Mai an wieder Gottesdienste mit Besuchern gefeiert werden. Auch andere Bundesländer haben Lockerungen angekündigt.
Was gilt für Schulen und Kitas?
Wann wieder mehr Kinder in Schulen und Kitas dürfen, bleibt offen. Bund und Länder wollen am 6. Mai genauer darüber beraten. Kanzleramtschef Helge Braun äußerte die Hoffnung, dass auch alle Kita-Kinder vor den Sommerferien noch einmal in Betreuung könnten.
Doch während das Gipfeltreffen noch andauerte, wurde bekannt, dass Nordrhein-Westfalen bei der Öffnung der Schulen einen weitgehenden Schritt mach: Alle Grundschüler in dem Bundesland sollen ab dem 11. Mai in einem rollierendem System in die Schule gehen. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hat die Pläne des Schulministeriums kurz darauf relativiert. Eine entsprechende Mail an die Schulen werde „korrigiert“, sagte Laschet am Donnerstag in Düsseldorf. Am 6. Mai werde alles weitere mit Bund und Ländern besprochen.
Friseure öffnen unter Auflagen
Friseur-Salons dürfen unter Auflagen ab dem 4. Mai wieder öffnen. Das haben Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten bereits beim vorherigen Treffen entschieden.
Da sich der Mindestabstand von 1,50 Meter beim Schneiden nicht einhalten lässt, sollen sowohl Kunden als auch Friseure einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Vor dem Schneiden müssten die Haare gewaschen werden, heißt es in einem Arbeitsschutzstandard der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Demnach sind gesichtsnahe Dienstleistungen wie Wimpernfärben, Rasieren oder Bartpflege vorerst nicht erlaubt. Außerdem soll in den Salons ein ausreichender Abstand zwischen den Menschen sichergestellt werden – etwa durch eine Begrenzung der Zahl der Arbeitsplätze.
Gaststätten und Hotels
Auch hier gibt es keine Änderungen: Die Restaurants, Cafés und Hotels bleiben zu. Die Fachminister sollen bis zu der auf den 6. Mai folgenden Konferenz der Kanzlerin mit den Regierungschefs der Länder Vorschläge machen. Es gehe darum, Perspektiven aufzuzeigen, sagte Merkel. Auf die Frage, ob man diesen Sommer wohl wieder innerhalb Europas reisen könne, antwortete Merkel, das stehe jetzt noch nicht auf der Agenda.
Bundesliga
Die Bundesliga wartet weiter auf ein klares politisches Signal für einen Saison-Neustart. Auf der Gipfel-Runde wurde ein Beschluss zur Weiterführung der 1. und 2. Fußballliga sowie der schrittweisen Öffnung des Vereinssports vertagt. „Die heutigen Beratungen waren ein Zwischenschritt“, sagte Merkel und kündigte an: „Wir werden am 6. Mai sehr klare Entscheidungen fällen, in welcher Folge und in welcher Art und Weise Schule, Kita wieder möglich sind und auch unter gegebenen Bedingungen bestimmte sportliche Betätigungen.“
Ladenöffnungen
Auch hier gibt es erstmal keine Änderungen. Merkel verteidigte das umstrittene Verbot für größere Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern. Ziel sei es, nicht den gesamten „Personenverkehr“ in den Innenstädten zu haben. Außerdem müsse man ausgewogen vorgehen: „Mir war zum Beispiel jetzt auch wichtig, dass wir nicht den gesamten Handel aufmachen, aber noch kein Wort über Kitas gesagt haben.“
Der Einzelhandel hatte massive Kritik an der 800 Quadratmeter-Regel geübt. Das Verkaufsverbot war in Bayern für verfassungswidrig erklärt worden, andere Gerichte hatten die Regel bestätigt. So darf das KaDeWe in Berlin nach einer Gerichtsentscheidung wieder auf seiner gesamten Fläche öffnen. Mecklenburg-Vorpommern kippt die Begrenzung jetzt. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) kündigte am Donnerstag an, vom Samstag an dürften alle Geschäfte wieder ihre gesamte Verkaufsfläche nutzen.
In Thüringen sollen ab Montag alle Geschäfte sowie Fahrschulen, Kosmetik-, Nagel- und Fußpflegesalons wieder öffnen dürfen.
Großveranstaltungen weiter verboten
Bund und Länder wollen am Verbot von Großveranstaltungen wie Volksfesten, größeren Sportveranstaltungen mit Zuschauern sowie Konzerten mindestens bis Ende August festhalten. Ab wann und unter welchen Bedingungen kleinere öffentliche und private Feiern oder Veranstaltungen wieder stattfinden könnten, sei wegen der besonders hohen Infektionsgefahr noch nicht abzusehen.
Längst sind in Ländern große Veranstaltungen bis Herbst abgesagt worden, wie das Oktoberfest in München, das Cannstatter Volksfest in Stuttgart, der Marathon in Berlin, große Messen oder Musikfestivals. In Berlin etwa sind Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmern bis zum 24. Oktober verboten.
Corona-Regeln: Das gilt weiterhin bundesweit:
- In ganz Deutschland muss beim Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
- Studierende sind in Deutschland digital ins Sommersemester gestartet, mit Vorlesungen und Seminaren per Videostream.
- Arbeitnehmer mit Erkältungsbeschwerden können sich per Telefon vom Arzt krankschreiben lassen. Die entsprechende Sonderregelung gilt bis 18. Mai.
- Auf Reisen auch zu Verwandten soll weiterhin verzichtet werden. Für Auslandsreisen gilt weiterhin die weltweite Reisewarnung, sie wurde am Mittwoch bis Mitte Juni verlängert.
- Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, für Einkäufe, Arztbesuche, zur Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, die Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben möglich.
- Alle Betriebe und besonders solche mit Publikumsverkehr sollen Hygienevorschriften einhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umsetzen.
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Quelle: RTL.de