An den Anblick werden wir uns gewöhnen müssen: Ab Montag gilt die Maskenpflicht, auch in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Es gibt jedoch leichte Unterschiede.
In Baden-Württemberg gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr in Bussen und Bahnen, aber auch bei Taxifahrten und Fahrgemeinschaften zur Arbeit. Die Maske muss zum Einkaufen oder in der Postfiliale getragen werden, aber nicht auf Wochenmärkten. Buß- und Verwarnungsgelder sind ab dem 4. Mai vorgesehen, die Höhe ist noch nicht bekannt.
In Rheinland-Pfalz gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und beim Einkaufen in Geschäften, aber auch auf dem Wochenmarkt und an der Eisdiele. Wer ohne Maske erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro rechnen. Bis zum 4. Mai gibt es allerdings noch eine Schonfrist..
Corona-Schutzmaske: Alles, nur nicht gehäkelt
Empfohlen wird in beiden Ländern das Tragen einer sogenannten Alltagsmaske, gerne selbst genäht, aber nicht gehäkelt. Auch ein Schal oder Halstuch zählen, wenn Mund und Nase bedeckt sind.
Die Ausnahmen: Kinder unter sechs Jahren sind befreit
Bei den Ausnahmen sind sich die Länder einig: Kinder unter sechs Jahren und Menschen, für die das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist. Auch schwerhörige oder gehörlose Menschen sowie ihre Begleitpersonen sind von der Pflicht ausgenommen, weil sie auf deutliche Aussprache angewiesen sind oder Lippen lesen müssen.
Mitarbeitende in Geschäften, die durch Schutzscheiben von der Kundschaft getrennt sind, müssen ebenfalls keine Masken tragen.
Kretschmann: Maske zusätzlich zu den Abstandsregeln
Auf eines weisen Politiker und Wissenschaftler jedoch eindringlich hin: Die aktuellen Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln gelten weiterhin, die Masken dürften die Träger nicht in falscher Sicherheit wiegen. Die Maskenpflicht „muss on top zu den Abstandsregeln gelten“, sagt beispielsweise der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), „nur dann bringt es einen zusätzlichen Gewinn.“
Quelle: SWR.de